Urlaub und Abwesenheit
Achtung: Ausführliche Informationen findest du
bei den jeweiligen KIs in Yoda.

Urlaub
Festangestellte Mitarbeiter mit einem Vollzeit-Arbeitsvertrag haben pro Kalenderjahr Anrecht auf 30 Tage Urlaub (240 Stunden).
Bei einem Teilzeit-Arbeitsvertrag werden die Urlaubstage entsprechend anteilig zugestanden. Dabei kommt es darauf an, wie die regelmäßige Verteilung deiner Arbeitszeit geplant ist.
Studentische Mitarbeiter haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub. Dieser beträgt bei einer Vollzeittätigkeit 20 Tage und wird entsprechend anteilig zugestanden.
Für 5 Jahre und 10 Jahre Betriebszugehörigkeit wird der Urlaubsanspruch bei Festangestellten um je einen Tag erhöht.
Urlaubsplanung
Urlaubstage müssen mit deinem direkten Vorgesetzten abgesprochen werden. Dies sollte rechtzeitig geschehen, so dass TOPdesk in der Lage ist, deine Abwesenheit auszugleichen. Sollte das nicht möglich sein, kann der Urlaubsantrag auch abgelehnt werden. Die Beantragung und auch die Genehmigung des Urlaubs müssen per E-Mail erfolgen und bei Bedarf nachvollziehbar sein.
Info für Studierende:
Urlaubswünsche werden zuerst mit eurem Team/Teamleiter besprochen, dann schreibt ihr eine E-Mail an euren Teamleiter. Sobald dieser euren Urlaub genehmigt, trägt HR euren Urlaub in Lift ein.
Festangestellte Mitarbeiter mit einem Vollzeit-Arbeitsvertrag haben pro Kalenderjahr Anrecht auf 30 Tage Urlaub (240 Stunden).
Sonderurlaub
Unter Sonderurlaub werden folgende Tage/Ereignisse als bezahlte Urlaubstage verstanden:
- (eigene) Hochzeit = 2 Tage
- Hochzeit des (eigenen) Kindes = 1 Tag
- (eigener) Umzug = 1 Tag
- Geburt des (eigenen) Kindes (ab Geburtsdatum 01.09.2019) = 1 Tag
- Tod eines Familienmitglieds zweiten Grades (Großeltern/”Schwiegergroßeltern”, Enkel, Geschwister) = 1 Tag
- Tod der Eltern/Schwiegereltern = 2 Tage
- Tod des (Ehe-)Partners = Vom Tag des Todes bis zum Tag der Bestattung (max. 5 Tage)
- nach Rücksprache mit HR: Studium neben der Arbeit (siehe KI 0389) = bis zu 2 Tage pro Semester
Feiertage
Die folgenden allgemeinen Feiertage gelten als freie Tage und werden bei Vollzeit-Beschäftigten mit 8 Stunden, bei Teilzeit-Beschäftigten entsprechend anteilig vergütet (z. B. bei 75 % mit 6 statt 8 Stunden).
- Neujahr (1. Januar)
- Karfreitag
- Ostermontag
- Maifeiertag (1. Mai)
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam
- Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
- Allerheiligen (1. November)
- Heiligabend (1/2 Tag) (24. Dezember)
- 1. und 2. Weihnachtsfeiertag (25. & 26. Dezember)
- Silvester (1/2 Tag) (31. Dezember)
Für Mitarbeiter im dauerhaften Home-Office (laut vertraglicher Vereinbarung), deren erste Tätigkeitsstätte nicht in RLP liegt, gelten die Feiertage des Wohnortes.
Sabbatical
Du brauchst eine längere Auszeit, möchtest dich einem Lieblingsprojekt widmen oder dein Fernweh auf einer größeren Reise stillen? Dann bieten wir dir die Möglichkeit eines Sabbaticals an, sofern die Voraussetzungen es zulassen (KI 0397).
Unter Sabbatical verstehen wir eine zeitlich festgelegte, bezahlte Freistellung von der Arbeit, die folgendermaßen organisiert wird:
1. Ansparphase: Für eine gewisse Zeit (maximal 6 Monate) erhältst du ein Teilzeitgehalt, arbeitest tatsächlich aber Vollzeit.
2. Freistellungsphase: Im Gegenzug wirst du für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Teilzeitvergütung freigestellt.